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Elternrat

Liebe Eltern,

in der Schule bilden Schulleitung, Lehrer und Eltern eine Erziehungsgemeinschaft. 

Als Elternrat und Elternausschuss sind wir die gesetzliche Vertretung der Eltern in diesem Zusammenspiel. Den rechtlichen Rahmen regelt das Hamburgische Schulgesetz (HmbSchG).

Wir wollen unsere Schule gemeinsam gestalten, Perspektiven der Elternschaft einbringen und bei Problemen unterstützen. Über die Elternvertreter:innen Eurer Klassen bleiben wir mit Euch in Kontakt.

Für Fragen, die Eure einzelne Klasse betreffen, wendet Ihr Euch am besten zuerst an Eure Elternvertreter:innen oder die Klassenleitung. Bei größeren Fragestellungen oder wenn hinter einem einzelnen Vorfall doch ein allgemeines Interesse liegt, sind wir gern für Euch da.

Für alle, die sich fragen, wie der Elternrat zustande kommt hier in aller Kürze:

  • Gewählt wird am Anfang jedes Schuljahres in der Elternvollversammlung.
  • Wählen können die Elternsprecher der Klassen bzw. deren Stellvertreter (2 Vertreter:innen je Klasse)
  • Gewählt werden kann jedes Elternteil mit einem Kind an unserer Schule.
  • Der Elternrat der ASS hat 12 Mitglieder und mindestens 2 Ersatzmitglieder. Wir sind bestrebt alle Jahrgangsstufen vertreten zu wissen.
  • Die Mitglieder werden generell auf 3 Jahre gewählt. Jedes Jahr scheidet ein Drittel der Mitglieder aus und wird neu gewählt.

Als Elternrat können wir am besten arbeiten, wenn wir wissen, was die Eltern beschäftigt. Zögert daher nicht uns oder die Elternsprecher anzusprechen oder uns zu schreiben.

Ihr erreicht uns unter: elternrat.ass@gmail.com