Wenn Sie Personenbezogeen Daten Ihrer Besucher erheben, beispielsweise über ein Kontaktformular, sollten Sie an dieser Stelle über Art, Umfang und Zweck der Datenerfassung aufklären, sowie über die Verbreitung und Dauer der Speicherung. Auch der Einsatz eines Statistik-Tools stellt eine Datenerhebung dar.
Guter Stil ist es, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, der über die gegenwärtig gespeicherten Daten Auskunft geben, und deren Löschung veranlassen kann.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzerkl%C3%A4rung